- Notensteuer
- Zwangsabgabe, die Notenbanken zu entrichten haben, wenn die ⇡ Notenausgabe ein bestimmtes Notenkontingent überschreitet oder die vorgeschriebene Deckung unterschritten wird. Eine prohibitive N. wird erhoben, um private Banken zur Aufgabe des Notenemissionsgeschäfts zu veranlassen.- Ziel: Kontrolle des Geldumlaufs.- Bedeutung: Zuerst in den USA (1866), später in Deutschland erhoben; in Deutschland 1933, in den USA 1968 abgeschafft.
Lexikon der Economics. 2013.