Notensteuer

Notensteuer
Zwangsabgabe, die Notenbanken zu entrichten haben, wenn die  Notenausgabe ein bestimmtes Notenkontingent überschreitet oder die vorgeschriebene Deckung unterschritten wird. Eine prohibitive N. wird erhoben, um private Banken zur Aufgabe des Notenemissionsgeschäfts zu veranlassen.
- Ziel: Kontrolle des Geldumlaufs.
- Bedeutung: Zuerst in den USA (1866), später in Deutschland erhoben; in Deutschland 1933, in den USA 1968 abgeschafft.

Lexikon der Economics. 2013.

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